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OPS 2026 · Kapitel 5

5-78a.8a Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese: Durch Fixateur externe: Karpale

Prozedurenschlüssel 5-78a.8a aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Seitenangabe erforderlich

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-78a.8a.

5-78a.8 Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese: Durch Fixateur externe

Exklusive

Hinweis

  • Alle durch den Fixateur externe überbrückten Frakturlokalisationen sind einzeln zu kodieren

5-78a Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese

Exklusive

  • Revision von Osteosynthesematerial ohne Materialwechsel (5-789.3 ff.)

  • Reposition von Fraktur und Luxation (5-79)

Hinweis

  • Die Entfernung (von Teilen) des Osteosynthesematerials ist gesondert zu kodieren (5-787 ff.)

  • Bei einem Wechsel von Teilen des Osteosynthesematerials ist neben der Entfernung ausschließlich das gewechselte Osteosynthesematerial als Reosteosynthese anzugeben

  • Bei einer Reosteosynthese durch eine oder mehrere Schrauben, (intramedulläre) Drähte oder Zuggurtungen/Cerclagen an einer Lokalisation ist das Osteosynthesematerial nur einmal anzugeben

  • Bei einer Reosteosynthese durch eine Platte sind die Schrauben, die zur Fixierung der Platte benötigt werden, nicht gesondert zu kodieren

  • Für die Definition und Zuordnung der Osteosyntheseverfahren siehe die Hinweise unter 5-79

  • Die Augmentation von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren (5-86a.3)

  • Die Lokalisation ist für die mit ** gekennzeichneten Kodes in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-780 zu kodieren

  • Die zugangsbedingte Darstellung eines Nerven ist nicht gesondert zu kodieren

5-78 Operationen an anderen Knochen

Exklusive

  • Operationen an Gesichtsschädelknochen (5-76)(5-77)

  • Operationen an Rippe und Sternum (5-34)

  • Operationen an der Wirbelsäule (5-83)

Hinweis

5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)