5-76 Operationen bei Gesichtsschädelfrakturen
Prozedurenschlüssel 5-76 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-76 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Exklusive
Reposition einer Nasenbeinfraktur (5-216 ff.)
Replantation eines Zahnes (5-235 ff.)
Rekonstruktion der Weichteile im Gesicht (5-778 ff.)
Hinweis
Die Entnahme eines Transplantates zur mikrovaskulären Anastomosierung ist gesondert zu kodieren (5-858 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-760 Reposition einer lateralen Mittelgesichtsfraktur
- 5-761 Reposition einer zentralen Mittelgesichtsfraktur
- 5-762 Reposition einer zentrolateralen Mittelgesichtsfraktur
- 5-763 Reposition anderer kombinierter Mittelgesichtsfrakturen (Mehrfachfraktur)
- 5-764 Reposition einer Fraktur des Corpus mandibulae und des Processus alveolaris mandibulae
- 5-765 Reposition einer Fraktur des Ramus mandibulae und des Processus articularis mandibulae
- 5-766 Reposition einer Orbitafraktur
- 5-767 Reposition einer Stirnhöhlenwandfraktur
- 5-768 Reosteotomien disloziert verheilter Gesichtsschädelfrakturen
- 5-769 Andere Operationen bei Gesichtsschädelfrakturen
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-76.
5-76...5-77 Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)