5-780 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch
Prozedurenschlüssel 5-780 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-780 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 12 untergeordneten Codes.
Inklusive
Saug-Spül-Drainage
Exklusive
Implantation von Knochenersatz (5-785 ff.)
Hinweis
Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren (5-784 ff.)
Eine durchgeführte Osteosynthese ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)
Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach vorstehender Liste zu kodieren
Untergeordnete Codes
- 5-780.0 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Exploration von Knochengewebe
- 5-780.1 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Knochenbohrung
- 5-780.2 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Drainage
- 5-780.3 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Entfernung eines Fremdkörpers
- 5-780.4 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Einlegen eines Medikamententrägers
- 5-780.5 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Entfernen eines Medikamententrägers
- 5-780.6 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Debridement
- 5-780.7 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Sequesterotomie
- 5-780.8 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Sequesterotomie mit Einlegen eines Medikamententrägers
- 5-780.9 Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Kombination einer anderen Inzision mit Einlegen eines Medikamententrägers
- 5-780.x Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Sonstige
- 5-780.y Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-780.
5-78 Operationen an anderen Knochen
Exklusive
Hinweis
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements gesondert zu kodieren (5-785.0 ff.)(5-785.1 ff.)
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)