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OPS 2026 · Kapitel 5

5-86a.3 Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Augmentation von Osteosynthesematerial

Prozedurenschlüssel 5-86a.3 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Zusatzkode

Exklusive

  • Augmentation des Schraubenlagers bei Operationen an der Wirbelsäule (5-83w.0)

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-86a.3.

5-86a Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Diese Kodes sind Zusatzkodes. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren

5-86 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen

Inklusive

  • Operationen bei kongenitalen Anomalien des Fußes

  • Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates

  • Andere Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)

5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)