5-81 Arthroskopische Gelenkoperationen
Prozedurenschlüssel 5-81 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-81 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 8 untergeordneten Codes.
Inklusive
Endoskopische Eingriffe im periartikulären Raum
Exklusive
Alleinige diagnostische Arthroskopie (1-697 ff.)
Hinweis
Eine gleichzeitig durchgeführte diagnostische Arthroskopie ist im Kode enthalten
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
Die Art des Transplantates ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-930 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-810 Arthroskopische Gelenkoperation
- 5-811 Arthroskopische Operation an der Synovialis
- 5-812 Arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken
- 5-813 Arthroskopische Refixation und Plastik am Kapselbandapparat des Kniegelenkes
- 5-814 Arthroskopische Refixation und Plastik am Kapselbandapparat des Schultergelenkes
- 5-815 Arthroskopische Entfernung und arthroskopischer Wechsel eines Bandersatzes am Kniegelenk
- 5-816 Arthroskopische Operationen am Labrum acetabulare
- 5-819 Andere arthroskopische Operationen
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-81.
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)