5-816 Arthroskopische Operationen am Labrum acetabulare
Prozedurenschlüssel 5-816 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-816 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-816.0 Arthroskopische Operationen am Labrum acetabulare: Naht oder sonstige Refixation endständig
- 5-816.1 Arthroskopische Operationen am Labrum acetabulare: Glättung und (Teil-)Resektion endständig
- 5-816.2 Arthroskopische Operationen am Labrum acetabulare: Rekonstruktion durch Transplantat endständig
- 5-816.x Arthroskopische Operationen am Labrum acetabulare: Sonstige endständig
- 5-816.y Arthroskopische Operationen am Labrum acetabulare: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-816.
5-81 Arthroskopische Gelenkoperationen
Inklusive
Endoskopische Eingriffe im periartikulären Raum
Exklusive
Alleinige diagnostische Arthroskopie (1-697 ff.)
Hinweis
Eine gleichzeitig durchgeführte diagnostische Arthroskopie ist im Kode enthalten
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
Die Art des Transplantates ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-930 ff.)
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)