5-810 Arthroskopische Gelenkoperation
Prozedurenschlüssel 5-810 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-810 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 12 untergeordneten Codes.
Hinweis
Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach vorstehender Liste zu kodieren
Untergeordnete Codes
- 5-810.0 Arthroskopische Gelenkoperation: Gelenkspülung mit Drainage, aseptisch
- 5-810.1 Arthroskopische Gelenkoperation: Gelenkspülung mit Drainage, septisch
- 5-810.2 Arthroskopische Gelenkoperation: Gelenkmobilisation [Arthrolyse]
- 5-810.3 Arthroskopische Gelenkoperation: Entfernung von Osteosynthesematerial
- 5-810.4 Arthroskopische Gelenkoperation: Entfernung freier Gelenkkörper
- 5-810.5 Arthroskopische Gelenkoperation: Entfernung periartikulärer Verkalkungen
- 5-810.6 Arthroskopische Gelenkoperation: Arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur
- 5-810.7 Arthroskopische Gelenkoperation: Einlegen eines Medikamententrägers
- 5-810.8 Arthroskopische Gelenkoperation: Entfernen eines Medikamententrägers
- 5-810.9 Arthroskopische Gelenkoperation: Resektion von Bandanteilen und/oder Bandresten
- 5-810.x Arthroskopische Gelenkoperation: Sonstige
- 5-810.y Arthroskopische Gelenkoperation: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-810.
5-81 Arthroskopische Gelenkoperationen
Inklusive
Endoskopische Eingriffe im periartikulären Raum
Exklusive
Alleinige diagnostische Arthroskopie (1-697 ff.)
Hinweis
Eine gleichzeitig durchgeführte diagnostische Arthroskopie ist im Kode enthalten
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
Die Art des Transplantates ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-930 ff.)
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)