5-785 Implantation von alloplastischem Knochenersatz
Prozedurenschlüssel 5-785 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-785 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 9 untergeordneten Codes.
Inklusive
Planung und Zurichtung
Exklusive
Implantation von endoprothetischem Gelenk- und Knochenersatz (5-82)
Implantation eines nicht alloplastischen Knochen(teil-)ersatzes (5-828 ff.)
Hinweis
Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-780 zu kodieren
Untergeordnete Codes
- 5-785.0 Implantation von alloplastischem Knochenersatz: Knochenzement ohne Antibiotikumzusatz
- 5-785.1 Implantation von alloplastischem Knochenersatz: Knochenzement mit Antibiotikumzusatz
- 5-785.2 Implantation von alloplastischem Knochenersatz: Keramischer Knochenersatz
- 5-785.3 Implantation von alloplastischem Knochenersatz: Keramischer Knochenersatz, resorbierbar
- 5-785.4 Implantation von alloplastischem Knochenersatz: Metallischer Knochenersatz
- 5-785.5 Implantation von alloplastischem Knochenersatz: Keramischer Knochenersatz, resorbierbar mit Antibiotikumzusatz
- 5-785.6 Implantation von alloplastischem Knochenersatz: Sonstiger alloplastischer Knochenersatz, ohne Medikamentenzusatz
- 5-785.7 Implantation von alloplastischem Knochenersatz: Sonstiger alloplastischer Knochenersatz, mit Medikamentenzusatz
- 5-785.y Implantation von alloplastischem Knochenersatz: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-785.
5-78 Operationen an anderen Knochen
Exklusive
Hinweis
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements gesondert zu kodieren (5-785.0 ff.)(5-785.1 ff.)
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)