5-393.y Anlegen eines anderen Shunts und Bypasses an Blutgefäßen: N.n.bez.
Prozedurenschlüssel 5-393.y aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-393.y.
5-393 Anlegen eines anderen Shunts und Bypasses an Blutgefäßen
Inklusive
Mit Prothesenimplantation
Exklusive
Anlegen eines arteriovenösen Shunts (5-392 ff.)
Hinweis
Die Art des Transplantates kann zusätzlich kodiert werden (5-930 ff.)
Die Anwendung einer Gefäßprothese mit integriertem Stent ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.2)
Das Zusammenfügen eines Venenbypass-Grafts aus mindestens zwei Teilstücken ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.3)
Die Verwendung einer intraoperativ angefertigten Gefäßprothese ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.4)
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)