5-037 Operationen an intraspinalen Blutgefäßen
Prozedurenschlüssel 5-037 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-037 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Inklusive
Operationen bei Aneurysmen und arterio-venösen Malfomationen
Hinweis
Der Zugang ist gesondert zu kodieren (5-030 ff.)(5-031 ff.)(5-032 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-037.0 Operationen an intraspinalen Blutgefäßen: Präparation und Resektion endständig
- 5-037.1 Operationen an intraspinalen Blutgefäßen: Präparation und Destruktion endständig
- 5-037.2 Operationen an intraspinalen Blutgefäßen: Ligatur endständig
- 5-037.x Operationen an intraspinalen Blutgefäßen: Sonstige endständig
- 5-037.y Operationen an intraspinalen Blutgefäßen: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-037.
5-03 Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal
Inklusive
Operationen an intraspinalen Teilen von Rückenmarknerven oder spinalen Ganglien
Exklusive
Operationen an der knöchernen Wirbelsäule (5-83)
5-01...5-05 Operationen am Nervensystem
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)
Die Anwendung eines Endoskopiesystems ist zusätzlich zu kodieren (5-059.b), wenn der Kode für den Eingriff diese Information nicht enthält