5-392 Anlegen eines arteriovenösen Shunts
Prozedurenschlüssel 5-392 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-392 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Hinweis
Die Anwendung einer Gefäßprothese mit integriertem Stent ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.2)
Die Verwendung eines Gefäßkopplers zur mikrovaskulären Anastomosierung ist zusätzlich zu kodieren (5-98c.7 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-392.0 Anlegen eines arteriovenösen Shunts: Äußerer AV-Shunt endständig
- 5-392.1 Anlegen eines arteriovenösen Shunts: Innere AV-Fistel (Cimino-Fistel)
- 5-392.2 Anlegen eines arteriovenösen Shunts: Innere AV-Fistel mit allogenem Material endständig
- 5-392.3 Anlegen eines arteriovenösen Shunts: Innere AV-Fistel mit alloplastischem Material
- 5-392.4 Anlegen eines arteriovenösen Shunts: Temporärer Shunt (intraoperativ) endständig
- 5-392.5 Anlegen eines arteriovenösen Shunts: Innere AV-Fistel mit autogenem Material (autogene Vene) endständig
- 5-392.7 Anlegen eines arteriovenösen Shunts: Vorverlagerung einer Vene als selbständiger Eingriff
- 5-392.8 Anlegen eines arteriovenösen Shunts: Verwendung eines extraluminalen Stabilisators
- 5-392.x Anlegen eines arteriovenösen Shunts: Sonstige endständig
- 5-392.y Anlegen eines arteriovenösen Shunts: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-392.
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)