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OPS 2026 · Kapitel 5

5-012.x Inzision der Schädelknochen [Kraniotomie und Kraniektomie]: Sonstige

Prozedurenschlüssel 5-012.x aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-012.x.

5-012 Inzision der Schädelknochen [Kraniotomie und Kraniektomie]

Hinweis

  • Mit einem Kode aus diesem Bereich ist nur die isolierte Kraniotomie oder Kraniektomie zu kodieren. Die Kraniotomie oder Kraniektomie als Zugang im Rahmen einer Operation ist gesondert zum jeweiligen Eingriff zu kodieren (5-010 ff.)

5-01 Inzision (Trepanation), Exzision und Destruktion an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

Inklusive

  • Operationen an intrakraniellen Anteilen von Hirnnerven oder intrakraniellen Ganglien

Hinweis

  • Eine durchgeführte präoperative Epilepsiediagnostik ist gesondert zu kodieren (1-210)(1-211)

5-01...5-05 Operationen am Nervensystem

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)

  • Die Anwendung eines Endoskopiesystems ist zusätzlich zu kodieren (5-059.b), wenn der Kode für den Eingriff diese Information nicht enthält