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ICD-10-GM 2026 · Kapitel XIX

T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert

Diagnoseschlüssel T88.8 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für T88.8.

T88 Sonstige Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert

Exklusive

  • Komplikationen nach: Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert(T81.-)

  • Komplikationen nach: Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken(T80.-)

  • Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Dermatitis durch Arzneimittel und Drogen(L23.3)(L24.4)(L25.1)(L27.0-L27.1)

  • Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Komplikation bei: geburtshilfliche Operationen und Maßnahmen(O75.4)

  • Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Komplikation bei: Geräte, Implantate und Transplantate(T82-T85)

  • Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Komplikationen bei Anästhesie: im Wochenbett(O89.-)

  • Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Komplikationen bei Anästhesie: in der Schwangerschaft(O29.-)

  • Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Komplikationen bei Anästhesie: während der Wehentätigkeit und bei der Entbindung(O74.-)

  • Näher bezeichnete, anderenorts klassifizierte Komplikationen, wie z.B.: Vergiftung durch und toxische Wirkung von Arzneimitteln, Drogen und chemischen Substanzen(T36-T65)

  • Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes(T81.2)

T80-T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert

Exklusive

  • Jede Inanspruchnahme medizinischer Betreuung wegen postoperativer Zustände, bei denen keine Komplikationen bestehen, wie z.B.: Anpassen und Einstellen von Ektoprothesen(Z44.-)

  • Jede Inanspruchnahme medizinischer Betreuung wegen postoperativer Zustände, bei denen keine Komplikationen bestehen, wie z.B.: Verschluss eines äußeren Stomas(Z43.-)

  • Jede Inanspruchnahme medizinischer Betreuung wegen postoperativer Zustände, bei denen keine Komplikationen bestehen, wie z.B.: Vorhandensein einer künstlichen Körperöffnung(Z93.-)

  • Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen während der Schwangerschaft, der Geburt oder des Wochenbettes(O00-O99)

  • Näher bezeichnete Komplikationen, die anderenorts klassifiziert sind, wie z.B.: Austritt von Liquor cerebrospinalis nach Lumbalpunktion(G97.0)

  • Näher bezeichnete Komplikationen, die anderenorts klassifiziert sind, wie z.B.: Funktionsstörung nach Kolostomie(K91.4)

  • Näher bezeichnete Komplikationen, die anderenorts klassifiziert sind, wie z.B.: Funktionsstörungen nach kardiochirurgischem Eingriff(I97.0-I97.1)

  • Näher bezeichnete Komplikationen, die anderenorts klassifiziert sind, wie z.B.: Lymphödem nach (partieller) Mastektomie(I97.2-)

  • Näher bezeichnete Komplikationen, die anderenorts klassifiziert sind, wie z.B.: Postlaminektomie-Syndrom, anderenorts nicht klassifiziert(M96.1)

  • Näher bezeichnete Komplikationen, die anderenorts klassifiziert sind, wie z.B.: Störungen des Wasser- und Elektrolythaushaltes(E86-E87)

  • Näher bezeichnete Komplikationen, die anderenorts klassifiziert sind, wie z.B.: Syndrom der blinden Schlinge nach chirurgischem Eingriff(K91.2)

  • Näher bezeichnete Komplikationen, die anderenorts klassifiziert sind, wie z.B.: Syndrome des operierten Magens(K91.1)

  • Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Drogen(A00-R99)(T78.-)

  • Verbrennungen oder Verätzungen durch lokale Applikationen und Bestrahlung(T20-T32)

  • Vergiftung durch und toxische Wirkungen von Arzneimitteln, Drogen und chemische Substanzen(T36-T65)

Hinweis zur Kodierung

  • Für den Gebrauch dieser Kategorien in der stationären Versorgung sind die Deutschen Kodierrichtlinien heranzuziehen.

  • Sollen die eingesetzten Hilfsmittel oder die näheren Umstände angegeben werden, sind zusätzliche Schlüsselnummern (Kapitel XX) zu benutzen.

  • Soll der Infektionserreger angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (B95-B98) zu benutzen.