S32.4 Fraktur des Acetabulums
Diagnoseschlüssel S32.4 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für S32.4.
S32 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens
Inklusive
Lumbosakral: Dornfortsatz
Lumbosakral: Querfortsatz
Lumbosakral: Wirbel
Lumbosakral: Wirbelbogen
Exklusive
Fraktur der Hüfte o.n.A.(S72.08)
Hinweis zur Kodierung
Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus S31.84!-S31.89! zusammen mit S32.-, um den Schweregrad des Weichteilschadens bei einer Fraktur zu verschlüsseln.
Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer M96.6, um anzugeben, dass die Fraktur beim Einsetzen oder Entfernen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetreten ist.
Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus Z96.6-, um anzugeben, dass es sich um eine Fraktur bei bereits vorhandenem orthopädischen Gelenkimplantat handelt.
Eine Verletzung des lumbalen Rückenmarks ist zusätzlich mit S34.- zu verschlüsseln.
Das Vorliegen einer Luxation bei einer Lendenwirbelfraktur ist zusätzlich mit S33.- zu verschlüsseln. Ist die Zahl der zusammen mit der Luxation gebrochenen Lendenwirbel nicht bekannt, so ist die Fraktur auf der höchsten Ebene zu verschlüsseln.
S30-S39 Verletzungen des Abdomens, der Lumbosakralgegend, der Lendenwirbelsäule und des Beckens
Inklusive
Äußere Genitalorgane
Anus
Bauchdecke
Flanke
Gesäß
Leiste
Exklusive
Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Anus und Rektum(T18.5)
Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Magen, Dünndarm und Dickdarm(T18.2-T18.4)
Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Urogenitaltrakt(T19.-)
Erfrierungen(T33-T35)
Fraktur der Wirbelsäule o.n.A.(T08.-)
Insektenbiss oder -stich, giftig(T63.4)
Verbrennungen und Verätzungen(T20-T32)
Verletzungen: Rücken o.n.A.(T09.-)
Verletzungen: Rückenmark o.n.A.(T09.3)
Verletzungen: Rumpf o.n.A.(T09.-)
Hinweis zur Kodierung
Benutze für vollstationär im Krankenhaus behandelte Personen eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.9!), um eine im Krankenhaus erworbene Verletzung anzugeben.