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OPS 2026 · Kapitel 5

5-936.1 Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien: Internationale Zulassung

Prozedurenschlüssel 5-936.1 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Zusatzkode

Hinweis

  • Dieser Zusatzkode ist für die Verwendung von Gentherapeutika, somatischen Zelltherapeutika und biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukten (Tissue-Engineering-Produkte) mit einer Zulassung entsprechend der Verordnung Nr. 1394/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates anzugeben

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-936.1.

5-936 Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien

Inklusive

  • Chondrozyten-Präparate, CAR-T-Zellen

5-93...5-99 Zusatzinformationen zu Operationen

Hinweis

  • Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig