5-93 Angaben zum Transplantat und zu verwendeten Materialien und Osteosyntheseverfahren
Prozedurenschlüssel 5-93 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-93 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 12 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-930 Art des Transplantates oder Implantates
- 5-931 Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials
- 5-932 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung
- 5-933 Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen
- 5-934 Verwendung von MRT-fähigem Material
- 5-935 Verwendung von beschichtetem Osteosynthesematerial
- 5-936 Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
- 5-937 Verwendung von thermomechanischem Osteosynthesematerial endständig
- 5-938 Art der Beschichtung von Gefäßprothesen
- 5-939 Art der Konservierung von Organtransplantaten
- 5-93a Art der Konditionierung von entnommenen Gefäßen zur Transplantation
- 5-93b Osteosyntheseverfahren
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-93.
5-93...5-99 Zusatzinformationen zu Operationen
Hinweis
Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig