5-898 Operationen am Nagelorgan
Prozedurenschlüssel 5-898 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-898 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 13 untergeordneten Codes.
Inklusive
Operationen am Nagelorgan bei Verbrennungen
Untergeordnete Codes
- 5-898.0 Operationen am Nagelorgan: Inzision endständig
- 5-898.1 Operationen am Nagelorgan: Inzision und Drainage endständig
- 5-898.2 Operationen am Nagelorgan: Trepanation des Nagels endständig
- 5-898.3 Operationen am Nagelorgan: Naht am Nagelbett endständig
- 5-898.4 Operationen am Nagelorgan: Exzision des Nagels, partiell endständig
- 5-898.5 Operationen am Nagelorgan: Exzision des Nagels, total endständig
- 5-898.6 Operationen am Nagelorgan: Exzision von erkranktem Gewebe des Nagelbettes endständig
- 5-898.7 Operationen am Nagelorgan: Transplantation des Nagelbettes endständig
- 5-898.8 Operationen am Nagelorgan: Implantation eines Kunstnagels endständig
- 5-898.9 Operationen am Nagelorgan: Nagelplastik endständig
- 5-898.a Operationen am Nagelorgan: Ausrottung der Nagelmatrix endständig
- 5-898.x Operationen am Nagelorgan: Sonstige endständig
- 5-898.y Operationen am Nagelorgan: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-898.
5-89 Operationen an Haut und Unterhaut
Exklusive
Entnahme von Haut zur Transplantation (5-901 ff.)(5-904 ff.)
Operationen an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen (5-92)
Operationen an den Augenlidern (5-09)
Operationen an den Ohren (5-18)
Operationen an der Nase (5-21)
5-89...5-92 Operationen an Haut und Unterhaut
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)