5-18 Operationen an Ohrmuschel und äußerem Gehörgang
Prozedurenschlüssel 5-18 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-18 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Exklusive
Operationen bei Verbrennungen am äußeren Ohr (5-92)
Untergeordnete Codes
- 5-180 Inzision am äußeren Ohr
- 5-181 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres
- 5-182 Resektion der Ohrmuschel
- 5-183 Wundversorgung am äußeren Ohr
- 5-184 Plastische Korrektur abstehender Ohren
- 5-185 Konstruktion und Rekonstruktion des äußeren Gehörganges
- 5-186 Plastische Rekonstruktion von Teilen der Ohrmuschel
- 5-187 Plastische Rekonstruktion der gesamten Ohrmuschel
- 5-188 Andere Rekonstruktion des äußeren Ohres
- 5-189 Andere Operationen am äußeren Ohr
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-18.
5-18...5-20 Operationen an den Ohren
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)