5-86 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen
Prozedurenschlüssel 5-86 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-86 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 11 untergeordneten Codes.
Inklusive
Operationen bei kongenitalen Anomalien des Fußes
Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates
Andere Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-860 Replantation obere Extremität
- 5-861 Replantation untere Extremität
- 5-862 Amputation und Exartikulation obere Extremität
- 5-863 Amputation und Exartikulation Hand
- 5-864 Amputation und Exartikulation untere Extremität
- 5-865 Amputation und Exartikulation Fuß
- 5-866 Revision eines Amputationsgebietes
- 5-867 Operationen bei kongenitalen Anomalien des Fußes
- 5-868 Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates
- 5-869 Andere Operationen an den Bewegungsorganen
- 5-86a Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-86.
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)