5-868 Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates
Prozedurenschlüssel 5-868 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-868 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 4 untergeordneten Codes.
Exklusive
Operationen bei kongenitalen Anomalien der Hand (5-848 ff.) und des Fußes (5-867 ff.)
Hinweis
Diese Kodes sind nur zu verwenden, wenn aufgrund der Komplexität der Versorgung eine Zuordnung zu einzelnen Verfahren nicht möglich ist
Untergeordnete Codes
- 5-868.0 Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates: Trennung von siamesischen Zwillingen endständig
- 5-868.1 Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates: Resektion von Schnürringen mit plastischer Rekonstruktion
- 5-868.x Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates: Sonstige endständig
- 5-868.y Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-868.
5-86 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen
Inklusive
Operationen bei kongenitalen Anomalien des Fußes
Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates
Andere Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)