5-836.56 Spondylodese: Ventral: 4 Segmente
Prozedurenschlüssel 5-836.56 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-836.56.
5-836 Spondylodese
Inklusive
Korrekturspondylodese
Exklusive
Komplexe Rekonstruktionen der Wirbelsäule (5-838 ff.)
Hinweis
Die Entnahme eines Knochenspanes ist gesondert zu kodieren (5-783 ff.)
Eine zusätzlich durchgeführte Osteosynthese oder eine dynamische Stabilisierung sind gesondert zu kodieren (5-83b ff.)
Die Art der verwendeten Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantate ist zusätzlich zu kodieren (5-835 ff.)
Ein zusätzlich durchgeführter Wirbelkörperersatz durch Implantat oder durch sonstige Materialien ist gesondert zu kodieren (5-837.0 ff.)(5-837.a ff.)
Eine zusätzlich durchgeführte Exzision von Knochen- und Gelenkgewebe (z.B. zur Osteotomie) ist gesondert zu kodieren (5-832 ff.)
Ein zusätzlich durchgeführtes ventrales Release ist gesondert zu kodieren (5-839.7)
Eine Spondylodese liegt nur bei Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten vor, nicht bei alleiniger Instrumentierung oder Osteosynthese (5-83b ff.). Die Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantate müssen in die eröffneten, entknorpelten und/oder angefrischten Wirbelgelenke (dorsale Spondylodese) oder in den Intervertebralraum (ventrale Spondylodese) eingebracht werden
Halswirbel ohne dazwischenliegende Bandscheibe sind bei der Zählung der Segmente zu berücksichtigen
Die knöchernen Strukturen, die mit der Wirbelsäule artikulieren (Occiput, Os sacrum, Os ilium), sind bei der Zählung der Segmente jeweils als 1 Segment zu berücksichtigen
5-83 Operationen an der Wirbelsäule
Exklusive
Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal (5-03)
Hinweis
Der offen chirurgische oder der endoskopische Zugang ist gesondert zu kodieren (5-030 ff.)(5-031 ff.)(5-032 ff.)
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
Die computergestützte Planung von Wirbelsäulenoperationen ist zusätzlich zu kodieren (5-83w.2 ff.)
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)