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OPS 2026 · Kapitel 5

5-837.0 Wirbelkörperersatz: Wirbelkörperersatz durch Implantat

Prozedurenschlüssel 5-837.0 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Nicht endständig

5-837.0 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.

Inklusive

  • (Stufenlos) (distrahierbarer) Wirbelkörperersatz mit osteosynthetischer Fixierung

Exklusive

Hinweis

  • Diese Kodes gelten für Implantate mit einer durchgehenden vertikalen Lastabstützung von der Endplatte zur Deckplatte über die Strecke von mindestens einem Wirbelkörper (entsprechend bei mehreren Wirbelkörpern, Anzahl siehe 6. Stelle) und den jeweils anschließenden oberen und unteren Bandscheiben

Untergeordnete Codes

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-837.0.

5-837 Wirbelkörperersatz

Hinweis

  • Eine zusätzlich durchgeführte Osteosynthese oder eine dynamische Stabilisierung sind gesondert zu kodieren (5-83b ff.)

  • Die zusätzliche Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten ist zusätzlich zu kodieren (5-835 ff.)

  • Die Entnahme eines Knochenspanes ist gesondert zu kodieren (5-783 ff.)

  • Eine zusätzlich durchgeführte Spondylodese ist gesondert zu kodieren (5-836 ff.)

  • Eine zusätzlich durchgeführte Exzision von Knochen- und Gelenkgewebe (z.B. zur Osteotomie) ist gesondert zu kodieren (5-832 ff.)

5-83 Operationen an der Wirbelsäule

Exklusive

  • Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal (5-03)

Hinweis

5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)