5-823.d Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Kniegelenk: Entfernung einer Endoprothese mit erweiterter Beugefähigkeit
Prozedurenschlüssel 5-823.d aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
- Seitenangabe erforderlich
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-823.d.
5-823 Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Kniegelenk
Exklusive
Hinweis
Die Verwendung von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)
Komplexe Wechseloperationen z.B. mit Knochenersatz oder mit Ersatz benachbarter Gelenke sind zusätzlich zu kodieren (5-829.b)
Die Verwendung einer Tumorendoprothese ist zusätzlich zu kodieren (5-829.c)
Die Verwendung einer hypoallergenen Prothese ist zusätzlich zu kodieren (5-829.e)
Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren (5-785 ff.)
Der (Teil-)Wechsel in eine CAD-CAM-Prothese ist mit dem jeweiligen Kode für den (Teil-)Wechsel der Endoprothese und den Zusatzkodes 5-829.m oder 5-829.p zu kodieren
Die Verwendung einer beschichteten Endoprothese ist zusätzlich zu kodieren (5-829.j ff.)
Die Verwendung einer vollkeramischen Endoprothese ist zusätzlich zu kodieren (5-829.q)
5-82 Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz
Hinweis
Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren
Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren (5-784 ff.)
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)