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OPS 2026 · Kapitel 5

5-822.87 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Patellaersatz: Isolierter Ersatz der femoralen Gleitfläche, zementiert

Prozedurenschlüssel 5-822.87 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Seitenangabe erforderlich

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-822.87.

5-822.8 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Patellaersatz

Exklusive

  • Implantation eines patientenindividuellen metallischen Knorpelersatzes am Kniegelenk (5-801.j)

  • Implantation von metallischem Knorpelersatz mit nicht patientenindividuellem Implantat (5-801.m ff.)

Hinweis

  • Bei liegender Knieendoprothese ist die Revision (ohne Wechsel) derselben nicht gesondert zu kodieren

5-822 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk

Hinweis

  • Die Verwendung von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)

  • Die komplexe Erstimplantation einer Endoprothese z.B. mit Knochenersatz oder mit Ersatz benachbarter Gelenke ist zusätzlich zu kodieren (5-829.a)

  • Die Verwendung einer Tumorendoprothese ist zusätzlich zu kodieren (5-829.c)

  • Die Verwendung einer hypoallergenen Prothese ist zusätzlich zu kodieren (5-829.e)

  • Die Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation ist zusätzlich zu kodieren (5-829.n)

  • Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren (5-785 ff.)

  • Die Implantation einer CAD-CAM-Prothese ist mit dem jeweiligen Kode für die Implantation der Endoprothese und den Zusatzkodes 5-829.m oder 5-829.p zu kodieren

5-82 Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

Hinweis

  • Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren

  • Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren (5-784 ff.)

5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)