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OPS 2026 · Kapitel 5

5-821 Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Hüftgelenk

Prozedurenschlüssel 5-821 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Nicht endständig

5-821 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 22 untergeordneten Codes.

Exklusive

  • Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation in gesonderter Sitzung (5-820 ff. mit 5-829.n)

Hinweis

  • Eine durchgeführte Pfannenbodenplastik ist gesondert zu kodieren (5-829.h)

  • Der Einbau einer Gelenkpfannenstützschale oder eines Antiluxationspfannenrandes ist gesondert zu kodieren (5-820.5 ff.)

  • Die Verwendung von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)

  • Die Verwendung einer Gelenkschnapp-Pfanne ist gesondert zu kodieren (5-820.7 ff.)

  • Komplexe Wechseloperationen z.B. mit Femurersatz oder mit Ersatz benachbarter Gelenke sind zusätzlich zu kodieren (5-829.b)

  • Die Verwendung einer Tumorendoprothese ist zusätzlich zu kodieren (5-829.c)

  • Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren (5-785 ff.)

  • Der (Teil-)Wechsel in eine CAD-CAM-Prothese ist mit dem jeweiligen Kode für den (Teil-)Wechsel der Endoprothese und den Zusatzkodes 5-829.m oder 5-829.p zu kodieren

  • Die Verwendung einer hypoallergenen Endoprothese ist zusätzlich zu kodieren (5-829.e)

  • Die Verwendung einer beschichteten Endoprothese ist zusätzlich zu kodieren (5-829.j ff.)

  • Die Verwendung einer vollkeramischen Endoprothese ist zusätzlich zu kodieren (5-829.q)

  • Die computergestützte intraoperative biomechanische Ausrichtung des Implantates ist zusätzlich zu kodieren (5-86a.4)

Untergeordnete Codes

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-821.

5-82 Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

Hinweis

  • Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren

  • Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren (5-784 ff.)

5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)