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OPS 2026 · Kapitel 5

5-788.5a Operationen an Metatarsale und Phalangen des Fußes: Osteotomie: Digitus II bis V, 4 Phalangen

Prozedurenschlüssel 5-788.5a aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Seitenangabe erforderlich

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-788.5a.

5-788 Operationen an Metatarsale und Phalangen des Fußes

Inklusive

  • OP bei Hallux valgus und Digitus quintus varus

Exklusive

  • Resektionsarthroplastik am Tarsalgelenk und/oder Tarsometatarsalgelenk (5-829.8 ff.)

  • Operationen an Sehnen am Fuß (5-85)

  • Amputationen am Fuß (5-865 ff.)

Hinweis

  • Die Entnahme eines Knochentransplantates ist gesondert zu kodieren (5-783 ff.)

  • Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren (5-784 ff.)

  • Eine durchgeführte Osteosynthese ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)

  • Ein zugangsbedingter Weichteileingriff ist nicht gesondert zu kodieren

5-78 Operationen an anderen Knochen

Exklusive

  • Operationen an Gesichtsschädelknochen (5-76)(5-77)

  • Operationen an Rippe und Sternum (5-34)

  • Operationen an der Wirbelsäule (5-83)

Hinweis

5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)