5-469.k Andere Operationen am Darm: Einlegen oder Wechsel einer selbstexpandierenden Prothese
Prozedurenschlüssel 5-469.k aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-469.k ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-469.k0 Andere Operationen am Darm: Einlegen oder Wechsel einer selbstexpandierenden Prothese: Offen chirurgisch endständig
- 5-469.k1 Andere Operationen am Darm: Einlegen oder Wechsel einer selbstexpandierenden Prothese: Laparoskopisch endständig
- 5-469.k2 Andere Operationen am Darm: Einlegen oder Wechsel einer selbstexpandierenden Prothese: Umsteigen laparoskopisch - offen chirurgisch endständig
- 5-469.k3 Andere Operationen am Darm: Einlegen oder Wechsel einer selbstexpandierenden Prothese: Endoskopisch endständig
- 5-469.kx Andere Operationen am Darm: Einlegen oder Wechsel einer selbstexpandierenden Prothese: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-469.k.
5-469 Andere Operationen am Darm
5-46 Andere Operationen an Dünn- und Dickdarm und Zusatzinformationen zu Operationen am Darm
Inklusive
Innere Schienung
5-42...5-54 Operationen am Verdauungstrakt
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)
Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig