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OPS 2026 · Kapitel 5

5-451.ax Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dünndarmes: Destruktion, endoskopisch, Push-and-pull-back-Technik: Sonstige

Prozedurenschlüssel 5-451.ax aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-451.ax.

5-451.a Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dünndarmes: Destruktion, endoskopisch, Push-and-pull-back-Technik

Inklusive

  • Destruktion durch Single- oder Doppel-Ballon-Enteroskopie

5-451 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dünndarmes

Inklusive

  • Blutstillung

Hinweis

  • Die Art der Destruktion ist für die mit ** gekennzeichneten Kodes in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-450 zu kodieren

5-45 Inzision, Exzision, Resektion und Anastomose an Dünn- und Dickdarm

Inklusive

  • Innere Schienung

Hinweis

  • Das Anlegen eines Enterostomas als protektive Maßnahme im Rahmen eines anderen Eingriffs ist zusätzlich zu kodieren (5-462 ff.)

  • Die Verwendung eines Einmal-Endoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-54a.2 ff.)

5-42...5-54 Operationen am Verdauungstrakt

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)

  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht

  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)

  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig