5-394 Revision einer Blutgefäßoperation
Prozedurenschlüssel 5-394 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-394 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 14 untergeordneten Codes.
Hinweis
Die Verwendung eines Gefäßkopplers zur mikrovaskulären Anastomosierung ist zusätzlich zu kodieren (5-98c.7 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-394.0 Revision einer Blutgefäßoperation: Operative Behandlung einer Blutung nach Gefäßoperation endständig
- 5-394.1 Revision einer Blutgefäßoperation: Revision einer Anastomose
- 5-394.2 Revision einer Blutgefäßoperation: Revision eines vaskulären Implantates endständig
- 5-394.3 Revision einer Blutgefäßoperation: Wechsel eines vaskulären Implantates
- 5-394.4 Revision einer Blutgefäßoperation: Entfernung eines vaskulären Implantates endständig
- 5-394.5 Revision einer Blutgefäßoperation: Revision eines arteriovenösen Shunts endständig
- 5-394.6 Revision einer Blutgefäßoperation: Verschluss eines arteriovenösen Shunts endständig
- 5-394.7 Revision einer Blutgefäßoperation: Ersatz eines kardialen Conduit endständig
- 5-394.8 Revision einer Blutgefäßoperation: Revision eines vaskulären Transplantates endständig
- 5-394.9 Revision einer Blutgefäßoperation: Wechsel eines vaskulären Transplantates
- 5-394.a Revision einer Blutgefäßoperation: Entfernung eines vaskulären Transplantates endständig
- 5-394.b Revision einer Blutgefäßoperation: Revision einer Naht endständig
- 5-394.x Revision einer Blutgefäßoperation: Sonstige endständig
- 5-394.y Revision einer Blutgefäßoperation: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-394.
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)