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OPS 2026 · Kapitel 5

5-38a.cx Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta abdominalis: Sonstige

Prozedurenschlüssel 5-38a.cx aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-38a.cx.

5-38a.c Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta abdominalis

Hinweis

  • Reicht die aortale Stent-Prothese kranial über den Truncus coeliacus hinaus und wird dieser mit einer Stent-Prothese versorgt, ist eine thorakoabdominale Stent-Prothese zu kodieren (5-38a.8 ff.)

  • Die Verwendung von mehreren aortalen Stent-Prothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-38a.v ff.)

  • Die zusätzliche Verwendung von iliakalen Stent-Prothesen ist gesondert zu kodieren (5-38a.4 ff.)

  • Die Art des Endes der untersten aortalen Prothese ist zusätzlich zu kodieren (5-38a.u ff.)

5-38a Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen

Inklusive

  • Ausschaltung von arteriellen Aneurysmen

  • Anwendung eines Embolieprotektionssystems

  • Perkutan-transluminale Einbringung von Stent-Prothesen (Stent-Graft) in die Aorta

Hinweis

  • Jede Stent-Prothese ist gesondert zu kodieren mit Ausnahme der iliakalen Stent-Prothesen ohne Seitenarm. Hier ist die Anzahl der Stent-Prothesen zu verschlüsseln

  • Die zusätzliche Verwendung von nicht großlumigen Stent-Prothesen zur Versorgung thorakaler oder abdominaler Gefäßabgänge ist gesondert zu kodieren (8-842 ff.)

  • Zu den Öffnungen zählen Seitenarme und Fenster. Der Scallop (Mulde am Prothesenoberrand) gilt nicht als Öffnung

  • Die Verwendung einer patientenindividuell hergestellten Stent-Prothese ist zusätzlich zu kodieren (5-38a.w ff.)

  • Ein Gefäßverschluss durch Naht/Clip oder perkutanes Nahtsystem ist nicht gesondert zu kodieren

  • Das Hybridverfahren ist zusätzlich zu kodieren (5-38a.a)(5-38a.b)

5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen

Exklusive

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren

  • Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)

  • Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)

  • Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)