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OPS 2026 · Kapitel 5

5-386.0x Andere Exzision von (erkrankten) Blutgefäßen und Transplantatentnahme: Arterien Kopf, extrakraniell, und Hals: Sonstige

Prozedurenschlüssel 5-386.0x aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Seitenangabe erforderlich

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-386.0x.

5-386 Andere Exzision von (erkrankten) Blutgefäßen und Transplantatentnahme

Inklusive

  • Exzision eines Aneurysmas

Exklusive

  • Endoskopische Entnahme eines Gefäßes zur Transplantation (5-38b ff.)

Hinweis

  • Die Art der Konditionierung von entnommenen Gefäßen zur Transplantation ist zusätzlich zu kodieren (5-93a ff.)

  • Die nähere Lokalisationsangabe ist für die mit ** gekennzeichneten Kodes in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-38 zu kodieren

  • Die Verwendung eines Gefäßkopplers zur mikrovaskulären Anastomosierung ist zusätzlich zu kodieren (5-98c.7 ff.)

5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen

Exklusive

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren

  • Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)

  • Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)

  • Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)