5-385.g Entfernung und Verschluss von Varizen: Endovenöse Lasertherapie [EVLT]
Prozedurenschlüssel 5-385.g aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-385.g ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 8 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-385.g0 Entfernung und Verschluss von Varizen: Endovenöse Lasertherapie [EVLT]: V. saphena magna endständig
- 5-385.g4 Entfernung und Verschluss von Varizen: Endovenöse Lasertherapie [EVLT]: Vv. saphenae magna et parva endständig
- 5-385.g8 Entfernung und Verschluss von Varizen: Endovenöse Lasertherapie [EVLT]: Vv. saphenae magna et accessoria(e) endständig
- 5-385.g9 Entfernung und Verschluss von Varizen: Endovenöse Lasertherapie [EVLT]: Vv. saphenae magna et accessoria(e) et parva endständig
- 5-385.ga Entfernung und Verschluss von Varizen: Endovenöse Lasertherapie [EVLT]: V. saphena parva endständig
- 5-385.gb Entfernung und Verschluss von Varizen: Endovenöse Lasertherapie [EVLT]: V(v). saphena(e) accessoria(e) endständig
- 5-385.gc Entfernung und Verschluss von Varizen: Endovenöse Lasertherapie [EVLT]: Vv. perforantes endständig
- 5-385.gx Entfernung und Verschluss von Varizen: Endovenöse Lasertherapie [EVLT]: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-385.g.
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)