5-385.e Entfernung und Verschluss von Varizen: Venenokklusion durch Venenkleber
Prozedurenschlüssel 5-385.e aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-385.e ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 8 untergeordneten Codes.
Inklusive
N-Butyl-2-Cyanoacrylat [N-BCA], Enbucrilat
Untergeordnete Codes
- 5-385.e0 Entfernung und Verschluss von Varizen: Venenokklusion durch Venenkleber: V. saphena magna endständig
- 5-385.e4 Entfernung und Verschluss von Varizen: Venenokklusion durch Venenkleber: Vv. saphenae magna et parva endständig
- 5-385.e8 Entfernung und Verschluss von Varizen: Venenokklusion durch Venenkleber: Vv. saphenae magna et accessoria(e) endständig
- 5-385.e9 Entfernung und Verschluss von Varizen: Venenokklusion durch Venenkleber: Vv. saphenae magna et accessoria(e) et parva endständig
- 5-385.ea Entfernung und Verschluss von Varizen: Venenokklusion durch Venenkleber: V. saphena parva endständig
- 5-385.eb Entfernung und Verschluss von Varizen: Venenokklusion durch Venenkleber: V(v). saphena(e) accessoria(e) endständig
- 5-385.ec Entfernung und Verschluss von Varizen: Venenokklusion durch Venenkleber: Vv. perforantes endständig
- 5-385.ex Entfernung und Verschluss von Varizen: Venenokklusion durch Venenkleber: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-385.e.
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)