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OPS 2026 · Kapitel 5

5-358.4 Operationen bei kongenitalen Klappenanomalien des Herzens: AV-Klappe

Prozedurenschlüssel 5-358.4 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Nicht endständig

5-358.4 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.

Untergeordnete Codes

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-358.4.

5-358 Operationen bei kongenitalen Klappenanomalien des Herzens

Exklusive

  • Operationen im Rahmen einer Fallot-Korrektur (5-359.0)

Hinweis

  • Bei Ersatz mehrerer Herzklappen ist jede Klappe einzeln zu kodieren

5-35 Operationen an Klappen und Septen des Herzens und herznaher Gefäße

Hinweis

  • Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren (8-851 ff.)

5-35...5-37 Operationen am Herzen

Exklusive

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Eine Volumenreduktion im Rahmen der Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist nicht gesondert zu kodieren

  • Eine durchgeführte Osteosynthese (außer Drahtcerclagen) ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)