5-35 Operationen an Klappen und Septen des Herzens und herznaher Gefäße
Prozedurenschlüssel 5-35 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-35 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 12 untergeordneten Codes.
Hinweis
Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren (8-851 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-350 Valvulotomie
- 5-351 Ersatz von Herzklappen durch Prothese
- 5-352 Wechsel von Herzklappenprothesen
- 5-353 Valvuloplastik
- 5-354 Andere Operationen an Herzklappen
- 5-355 Herstellung und Vergrößerung eines Septumdefektes des Herzens
- 5-356 Plastische Rekonstruktion des Herzseptums bei angeborenen Herzfehlern
- 5-357 Operationen bei kongenitalen Gefäßanomalien
- 5-358 Operationen bei kongenitalen Klappenanomalien des Herzens
- 5-359 Andere Operationen am Herzen bei kongenitalen Anomalien
- 5-35a Minimalinvasive Operationen an Herzklappen
- 5-35b Zusatzinformationen zu Operationen an Herzklappen
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-35.
5-35...5-37 Operationen am Herzen
Exklusive
(Perkutan-)transluminale Gefäßintervention (8-836 ff.)
Perkutan-transluminale Koronarangioplastie (8-837.0 ff.)(8-837.1 ff.)
Shuntoperationen zwischen großem und kleinem Kreislauf (5-390 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Eine Volumenreduktion im Rahmen der Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist nicht gesondert zu kodieren
Eine durchgeführte Osteosynthese (außer Drahtcerclagen) ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)