5-159 Vitrektomie über anderen Zugang und andere Operationen am Corpus vitreum
Prozedurenschlüssel 5-159 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-159 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Hinweis
Untergeordnete Codes
- 5-159.0 Vitrektomie über anderen Zugang und andere Operationen am Corpus vitreum: Vordere Vitrektomie über anderen Zugang als Pars plana
- 5-159.1 Vitrektomie über anderen Zugang und andere Operationen am Corpus vitreum: Abtragung eines Glaskörperprolapses
- 5-159.2 Vitrektomie über anderen Zugang und andere Operationen am Corpus vitreum: Entfernung von Glaskörpersträngen
- 5-159.3 Vitrektomie über anderen Zugang und andere Operationen am Corpus vitreum: Durchtrennung der hinteren Glaskörpermembran durch Laser endständig
- 5-159.4 Vitrektomie über anderen Zugang und andere Operationen am Corpus vitreum: Nahtlose transkonjunktivale Vitrektomie mit Einmalinstrumenten endständig
- 5-159.x Vitrektomie über anderen Zugang und andere Operationen am Corpus vitreum: Sonstige
- 5-159.y Vitrektomie über anderen Zugang und andere Operationen am Corpus vitreum: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-159.
5-08...5-16 Operationen an den Augen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)