5-155 Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea
Prozedurenschlüssel 5-155 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-155 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 11 untergeordneten Codes.
Hinweis
Eine durchgeführte Vitrektomie ist gesondert zu kodieren (5-158 ff.)(5-159 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-155.0 Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: Durch Diathermie endständig
- 5-155.1 Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: Durch Kryokoagulation endständig
- 5-155.2 Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: Durch Photokoagulation endständig
- 5-155.3 Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: Durch lokale Laserkoagulation endständig
- 5-155.4 Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: Durch flächige Laserkoagulation endständig
- 5-155.5 Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: Durch transpupillare Thermotherapie endständig
- 5-155.6 Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: Durch photodynamische Therapie endständig
- 5-155.7 Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: Durch sonstige Lasertherapie endständig
- 5-155.8 Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: Brachytherapie durch Aufnähen eines strahlenden Applikators
- 5-155.x Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: Sonstige endständig
- 5-155.y Destruktion von erkranktem Gewebe an Retina und Choroidea: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-155.
5-08...5-16 Operationen an den Augen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)