T95.1Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Rumpfes
Diagnoseschlüssel T95.1 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
Endständig, kodierbar
Inklusive
Folgen einer Verletzung, die unter T21.-, T33.2-T33.3, T34.2-T34.3 und T35.3 klassifizierbar ist
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für T95.1.
T90-T98 Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen
Hinweis
Die Kategorien T90-T98 sind zu benutzen, um bei Zuständen aus S00-S99 und T00-T88 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Spätfolgen verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Zustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger nach der akuten Verletzung bestehen.