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ICD-10-GM 2026 · Kapitel XIX

T20.60 Verätzung Grad 2a des Kopfes und des Halses

Diagnoseschlüssel T20.60 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Inklusive

  • Verätzung nicht näher bezeichneten 2. Grades des Kopfes und des Halses

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für T20.60.

T20 Verbrennung oder Verätzung des Kopfes und des Halses

Inklusive

  • Auge mit Beteiligung anderer Teile des Gesichtes, des Kopfes und des Halses

  • behaarte Kopfhaut [jeder Teil]

  • Lippe

  • Nase (Septum)

  • Ohr [jeder Teil]

  • Schläfenregion

Exklusive

  • Verbrennung oder Verätzung: begrenzt auf das Auge und seine Anhangsgebilde(T26.-)

  • Verbrennung oder Verätzung: Mund und Rachen(T28.0)

T20-T25 Verbrennungen oder Verätzungen der äußeren Körperoberfläche, Lokalisation bezeichnet

Inklusive

  • Verbrennungen oder Verätzungen: 1. Grad [Erythem]

  • Verbrennungen oder Verätzungen: Grad 2a [Blasenbildung]

  • Verbrennungen oder Verätzungen: Grad 2b [Nekrosen der Oberhaut]

  • Verbrennungen oder Verätzungen: 3. Grad [Nekrose des unter der Haut liegenden Gewebes] [Nekrose aller Hautschichten]