Diagnoseschlüssel T20.60 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
Verätzung nicht näher bezeichneten 2. Grades des Kopfes und des Halses
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für T20.60.
Auge mit Beteiligung anderer Teile des Gesichtes, des Kopfes und des Halses
behaarte Kopfhaut [jeder Teil]
Lippe
Nase (Septum)
Ohr [jeder Teil]
Schläfenregion
Verbrennung oder Verätzung: begrenzt auf das Auge und seine Anhangsgebilde(T26.-)
Verbrennung oder Verätzung: Mund und Rachen(T28.0)
Verbrennungen oder Verätzungen: 1. Grad [Erythem]
Verbrennungen oder Verätzungen: Grad 2a [Blasenbildung]
Verbrennungen oder Verätzungen: Grad 2b [Nekrosen der Oberhaut]
Verbrennungen oder Verätzungen: 3. Grad [Nekrose des unter der Haut liegenden Gewebes] [Nekrose aller Hautschichten]