S04 Verletzung von Hirnnerven
Diagnoseschlüssel S04 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
S04 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- S04.0 Sehnerv- und Sehbahnenverletzung endständig
- S04.1 Verletzung des N. oculomotorius endständig
- S04.2 Verletzung des N. trochlearis endständig
- S04.3 Verletzung des N. trigeminus endständig
- S04.4 Verletzung des N. abducens endständig
- S04.5 Verletzung des N. facialis endständig
- S04.6 Verletzung des N. vestibulocochlearis endständig
- S04.7 Verletzung des N. accessorius endständig
- S04.8 Verletzung sonstiger Hirnnerven endständig
- S04.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Hirnnervs endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für S04.
S00-S09 Verletzungen des Kopfes
Inklusive
Verletzungen: Auge
Verletzungen: behaarte Kopfhaut
Verletzungen: Gaumen
Verletzungen: Gesicht [jeder Teil]
Verletzungen: Kiefer
Verletzungen: Kiefergelenkregion
Verletzungen: Mundhöhle
Verletzungen: Ohr
Verletzungen: Periokularregion
Verletzungen: Zahn
Verletzungen: Zahnfleisch
Verletzungen: Zunge
Exklusive
Auswirkungen eines Fremdkörpers auf das äußere Auge(T15.-)
Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Kehlkopf(T17.3)
Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Mund(T18.0)
Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Nase(T17.0-T17.1)
Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Ohr(T16)
Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Rachen(T17.2)
Erfrierungen(T33-T35)
Insektenbiss oder -stich, giftig(T63.4)
Verbrennungen und Verätzungen(T20-T32)
Hinweis zur Kodierung
Benutze für vollstationär im Krankenhaus behandelte Personen eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.9!), um eine im Krankenhaus erworbene Verletzung anzugeben.