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ICD-10-GM 2026 · Kapitel XIX

S02.9 Fraktur des Schädels und der Gesichtsschädelknochen, Teil nicht näher bezeichnet

Diagnoseschlüssel S02.9 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Inklusive

  • Gesicht o.n.A.

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für S02.9.

S02 Fraktur des Schädels und der Gesichtsschädelknochen

Hinweis zur Kodierung

  • Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus S01.84!-S01.89! zusammen mit S02.-, um den Schweregrad des Weichteilschadens bei einer Fraktur zu verschlüsseln. Dies gilt nicht, wenn die Fraktur mit einer intrakraniellen Verletzung einhergeht. In diesem Fall ist S01.83 zu verwenden.

  • Ein Bewusstseinsverlust bei einer Schädelfraktur ist mit einer zusätzlichen Schlüsselnummer aus S06.7- zu verschlüsseln.

S00-S09 Verletzungen des Kopfes

Inklusive

  • Verletzungen: Auge

  • Verletzungen: behaarte Kopfhaut

  • Verletzungen: Gaumen

  • Verletzungen: Gesicht [jeder Teil]

  • Verletzungen: Kiefer

  • Verletzungen: Kiefergelenkregion

  • Verletzungen: Mundhöhle

  • Verletzungen: Ohr

  • Verletzungen: Periokularregion

  • Verletzungen: Zahn

  • Verletzungen: Zahnfleisch

  • Verletzungen: Zunge

Exklusive

  • Auswirkungen eines Fremdkörpers auf das äußere Auge(T15.-)

  • Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Kehlkopf(T17.3)

  • Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Mund(T18.0)

  • Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Nase(T17.0-T17.1)

  • Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Ohr(T16)

  • Auswirkungen eines Fremdkörpers in: Rachen(T17.2)

  • Erfrierungen(T33-T35)

  • Insektenbiss oder -stich, giftig(T63.4)

  • Verbrennungen und Verätzungen(T20-T32)

Hinweis zur Kodierung

  • Benutze für vollstationär im Krankenhaus behandelte Personen eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.9!), um eine im Krankenhaus erworbene Verletzung anzugeben.