9-999.7 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8
Prozedurenschlüssel 9-999.7 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
9-999.7 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 9-999.70 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8: Nicht belegte Schlüsselnummer 9-999.70 endständig
- 9-999.71 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8: Nicht belegte Schlüsselnummer 9-999.71 endständig
- 9-999.72 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8: Nicht belegte Schlüsselnummer 9-999.72 endständig
- 9-999.73 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8: Nicht belegte Schlüsselnummer 9-999.73 endständig
- 9-999.74 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8: Nicht belegte Schlüsselnummer 9-999.74 endständig
- 9-999.75 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8: Nicht belegte Schlüsselnummer 9-999.75 endständig
- 9-999.76 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8: Nicht belegte Schlüsselnummer 9-999.76 endständig
- 9-999.77 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8: Nicht belegte Schlüsselnummer 9-999.77 endständig
- 9-999.78 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8: Nicht belegte Schlüsselnummer 9-999.78 endständig
- 9-999.79 Nicht belegte Schlüsselnummern: Nicht belegte Schlüsselnummern, Liste 8: Nicht belegte Schlüsselnummer 9-999.79 endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 9-999.7.
9-999 Nicht belegte Schlüsselnummern
Hinweis
Die Verwendung der Schlüsselnummern dieser Kategorie ist dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorbehalten, um eine provisorische Zuordnung von neuartigen Prozeduren in Ausnahmesituationen zu ermöglichen. Die Schlüsselnummern dieser Kategorie dürfen nur über das BfArM mit Inhalten belegt werden; eine Anwendung für andere Zwecke ist nicht erlaubt. Das BfArM wird den Anwendungszeitraum solcher Schlüsselnummern bei Bedarf bekannt geben