9-510.0 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mindestens 2 bis 4 Stunden
Prozedurenschlüssel 9-510.0 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
- Einmalkode
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 9-510.0.
9-510 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern
Hinweis
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Anzahl der Stunden ist über den gesamten stationären Aufenthalt zu addieren