9-401.52 Psychosoziale Interventionen: Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung: Mehr als 5 bis 8 Stunden
Prozedurenschlüssel 9-401.52 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
- Einmalkode
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 9-401.52.
9-401.5 Psychosoziale Interventionen: Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung
Hinweis
Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt, einen psychologischen Psychotherapeuten oder einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf einer somatischen Station
Mindestmerkmale: Einsatz von mindestens 2 psychosozialen Berufsgruppen (Ärzte, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Künstlerische Therapeuten), davon mindestens die Hälfte der Behandlungszeit durch einen Arzt, psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Psychologen
Mindestmerkmale: Die psychosozialen Maßnahmen können je nach Bedarf im Einzelfall umfassen: Psychotherapeutische, psychologische oder neuropsychologische Diagnostik, Psychotherapie, supportive Therapie, Krisenintervention, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie u.a.)
Mindestmerkmale: Die psychosozialen Maßnahmen können je nach Bedarf im Einzelfall umfassen: Beratende Interventionen (Einzel-, Familien-, Paar-, Erziehungs- und sozialrechtliche Beratung)
Mindestmerkmale: Die psychosozialen Maßnahmen können je nach Bedarf im Einzelfall umfassen: Nachsorgeorganisation und präventive Maßnahmen
9-401 Psychosoziale Interventionen
Hinweis
Bei Durchführung mehrerer Beratungen, organisatorischer oder therapeutischer Maßnahmen sind die Zeiten jeweils zu addieren
9-40 Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie
Hinweis
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, es sei denn, beim jeweiligen Kode ist dies anders geregelt
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden