8-855 Hämodiafiltration
Prozedurenschlüssel 8-855 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
8-855 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 9 untergeordneten Codes.
Hinweis
Es ist jede durchgeführte Hämodiafiltration zu kodieren
Die kontinuierliche Hämodiafiltration ist bei Beginn der Behandlung für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden geplant. Bei der kontinuierlichen Hämodiafiltration beginnt ein Behandlungszyklus mit Anschluss an die Dialysemaschine und endet mit Entlassung des Patienten oder der Unterbrechung des Verfahrens für mehr als 24 Stunden. Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich
Bei Anwendung unterschiedlicher Substanzen zur Antikoagulation ist die Art der Antikoagulation zu verschlüsseln, welche bei der Behandlung überwiegend verwendet wurde
Untergeordnete Codes
- 8-855.1 Hämodiafiltration: Kontinuierlich, arteriovenös (CAVHDF)
- 8-855.3 Hämodiafiltration: Intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation endständig
- 8-855.4 Hämodiafiltration: Intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen Substanzen endständig
- 8-855.5 Hämodiafiltration: Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation endständig
- 8-855.6 Hämodiafiltration: Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen Substanzen endständig
- 8-855.7 Hämodiafiltration: Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHDF), Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation
- 8-855.8 Hämodiafiltration: Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHDF), Antikoagulation mit sonstigen Substanzen
- 8-855.x Hämodiafiltration: Sonstige endständig
- 8-855.y Hämodiafiltration: N.n.bez. endständig