8-711.21 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Assistierte Beatmung: Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)
Prozedurenschlüssel 8-711.21 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
- Einmalkode
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-711.21.
8-711.2 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Assistierte Beatmung
Inklusive
Synchronisierte intermittierende Überdruckbeatmung (S-IPPV)
Synchronisierte kontinuierliche Überdruckbeatmung (S-CPPV)
Intermittierende maschinelle Beatmung (IMV)
8-71 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung
Hinweis
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben