8-711.11 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Kontrollierte Beatmung: Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)
Prozedurenschlüssel 8-711.11 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
- Einmalkode
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-711.11.
8-711.1 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Kontrollierte Beatmung
Inklusive
Intermittierende Überdruckbeatmung (IPPV)
Kontinuierliche Überdruckbeatmung (CPPV)
Hochfrequenzbeatmung (HFV)
Hochfrequenz-Oszillationsbeatmung (HFOV)
Hochfrequenz-Jetbeatmung (HFJV)
8-71 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung
Hinweis
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben