8-31 Immobilisation mit Gipsverband
Prozedurenschlüssel 8-31 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
8-31 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 1 untergeordneten Codes.
Inklusive
Verwendung von Kunststoff und anderen Gipsersatzstoffen
Exklusive
Geschlossene Reposition einer Fraktur und Gelenkluxation ohne Osteosynthese (8-20)
Hinweis
Mit einem Kode aus diesem Bereich sind nur Gipsverbände mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen und materiellen Aufwand zu kodieren
Bei Durchführung in Allgemeinanästhesie ist diese zusätzlich zu kodieren (8-90)