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OPS 2026 · Kapitel 8

8-31 Immobilisation mit Gipsverband

Prozedurenschlüssel 8-31 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Nicht endständig

8-31 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 1 untergeordneten Codes.

Inklusive

  • Verwendung von Kunststoff und anderen Gipsersatzstoffen

Exklusive

  • Geschlossene Reposition einer Fraktur und Gelenkluxation ohne Osteosynthese (8-20)

Hinweis

  • Mit einem Kode aus diesem Bereich sind nur Gipsverbände mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen und materiellen Aufwand zu kodieren

  • Bei Durchführung in Allgemeinanästhesie ist diese zusätzlich zu kodieren (8-90)

Untergeordnete Codes