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OPS 2026 · Kapitel 8

8-211 Redressierende Verfahren

Prozedurenschlüssel 8-211 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Seitenangabe erforderlich
  • Einmalkode

Inklusive

  • Redression mit Orthesenhilfe, Redression durch rasche Wechsel von Gipsverbänden

Hinweis

  • Die durchgeführte Immobilisation (Gipsverband, andere Stützverbände oder Schienen) sowie das Anlegen der Orthesen ist im Kode enthalten. Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-211.

8-21 Forcierte Korrektur von Adhäsionen und Deformitäten

Hinweis

  • Bei Durchführung in Allgemeinanästhesie ist diese zusätzlich zu kodieren (8-90)

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben