8-173.10 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle: 1 bis 7 Spülungen
Prozedurenschlüssel 8-173.10 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
- Einmalkode
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-173.10.
8-173.1 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle
Hinweis
Bei kontinuierlichen Spülungen der Pleurahöhle ist für jeden Tag eine Spülung zu zählen. Diskontinuierliche Spülungen sind immer dann einzeln zu zählen, wenn zwischen 2 Spülungen ein zeitlicher Abstand von mindestens 4 Stunden liegt